Keine befriedigende Lösung
Stiftung „Gemeinsam für das Leben“ diskutierte über Präimplantationsdiagnostik
Hildesheim/Hannover (bph)Der Deutsche Bundestag hat entschieden, Gentests an Embryonen künftig in bestimmten Fällen zuzulassen. Über diese Technik der so genannten Präimplantationsdiagnostik diskutierten am Mittwoch, 23. November, Experten und Betroffene bei einer Podiumsdiskussion im VGH Veranstaltungszentrum Hannover. Eingeladen hatte die Bischöfliche Stiftung „Gemeinsam für das Leben“ in Kooperation mit der Ärztekammer Niedersachsen und dem Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
„Wir werden in der Frage der Präimplantationsdiagnostik keine goldene Lösung finden und müssen daher einen Kompromiss finden, mit dem möglichst viele Menschen leben können.“ Dr. Thomas Kutta, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim brachte es auf den Punkt: Die Frage, ob man künstlich befruchtete Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib genetisch testen darf, um sie im Falle einer Erkrankung auszusondern, ist ethisch kaum befriedigend zu klären. Viele befürchten die willkürliche Anwendung dieser Technik und ihre weitere Ausweitung. Solche Befürchtungen wurden von den Referenten, die vor einem zumeist fachkundigen Publikum auf hohem Niveau diskutierten, aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Dr. Notker Graf vom Zentrum für Gynäkologie, Reproduktionsmedizin und Humangenetik Hildesheim glaubt nicht daran, dass es jemals ein „Desingerbaby“ geben wird. Schließlich seien erst wenige der rund 25.000 menschlichen Gene in ihrer Funktion und ihrem Krankheitswert bekannt.
Einen Dammbruch habe es tatsächlich bisher nicht gegeben, wies Prof. Dr. Hermann Rudolf Hepp, Ehemaliger Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Klinikums Großhadern in München, anhand von Zahlen aus anderen Ländern nach. Selbst dort, wo der Gesetzgeber die PID wesentlich liberaler als in Deutschland handhabt, wird sie nur selten eingesetzt. Und doch, es gibt auch diese Zahl: 96 Prozent aller Embryonen mit Down-Syndrom werden abgetrieben, sagte Hepp und verwies dabei auf die Problematik der Pränataldiagnostik, die ungeborene Kinder im Mutterleib untersucht.
Weitere interessante Aspekte brachte Dr. Katrin Grüber, Institutsleiterin am Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Berlin, ins Spiel. Die PID erbringt schon jetzt auch Informationen über weniger schwerwiegende Erkrankungen des Embryos. Darf der Arzt dies gegenüber den hoffnungsvollen Eltern verschweigen? Ausgeblendet wird nach ihren Worten auch die Tatsache, dass für eine PID-Untersuchung sieben bis neun Embryonen notwendig sind, das Embryonenschutzgesetz aber nur die Herstellung von drei Embryonen zulasse. Solche Fragen könnten mit einem Verbot dieser Untersuchungstechnik vermieden werden, so die Expertin.
Ein ungutes Gefühl bezüglich der Präimplantationsdiagnostik hat auch Prof. Dr. Jürgen Manemann, Leiter des Forschungsinstitut für Philosophie Hannover. Dass bei dieser Untersuchung in der Petrischale oft von „Zellhaufen“ die Rede ist, zeigt nach seinen Worten, wie sehr die PID den Menschen vom Embryo entfremdet.
Von Embryonen jedenfalls, die sich trotz schwerer Behinderung zu wundervollen Menschen entwickeln können. Hanna Tiedemann, Mutter eines mehrfachbehinderten Sohnes und Pflegemutter zweier weiterer behinderter Kinder, konnte aus eigenen Erfahrungen berichten und rührte die rund 80 Zuhörer durch eine Liebeserklärung an ihr behindertes Kind: „Ich bin dankbar, dass es ihn gibt. Er hat uns viel gegeben und ich freue mich, dass er sich uns als Eltern ausgesucht hat.“ Ihre Bitte: Die Gesellschaft möge Behinderung nicht mehr nur als Makel, sondern als Bereicherung erleben. Dann könnten auch wieder mehr Eltern Mut zum behinderten Kind finden.
Die Bischöfliche Stiftung „Gemeinsam für das Leben“ wurde vom damaligen Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer zum 1. Januar 2001 gegründet, um „eine neue Kultur des Lebens“ zu gründen. Sie unterstützt Initiativen und Projekte, die sich für den Schutz und die Würde menschlichen Lebens in all seinen Phasen engagieren. Das Stiftungskapital beträgt 2,7 Millionen Euro.